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AGB

  1. Der Mieter ist für das gemietete Fahrrad voll verantwortlich. Zu Beginn erhält der Mieter eine Einweisung über die sachgemäße Handhabung des Fahrrads, wonach das Fahrrad erst übergeben wird, wenn keine Fragen mehr offen sind. Zu diesem Zeitpunkt bestätigt der Mieter auch, das Fahrrad in einem tadellosen Zustand bekommen zu haben (Bei e-Bikes werden dem Mieter das Display und die Handhabung des E-Bikes erklärt). Die Weitergabe des Fahrrads an dritte Personen ist nicht gestattet. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäß ihrer Angaben zur Person einverstanden.

  2. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass dieses Dokument als Pfand/ Kaution hinterlegt wird.

  3. Das Leihobjekt ist nicht versichert. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Fahrrad so verwendet wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert wird. Während der Nacht muss das Fahrrad in einem versperrten Raum der Unterkunft oder in einem versperrten Kfz aufbewahrt werden.

  4. Das gemietete Fahrrad ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten. Das Durchfahren von Bächen und Seewasser, sowie stehenden Gewässern ist nicht gestattet. Des Weiteren ist das Befahren abseits der Straße in unwegsamen Geländen oder Trails, sowie die Nutzung bei Sportveranstaltungen strengstens untersagt.

  5. Bei Diebstahl oder Unfall muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies beim Vermieter melden. HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“. Sie schließt Haftplichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.

  6. Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrrads dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstehenden weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter. Der Mieter ist nicht berechtigt, das E-Bike ohne vorherige Zustimmung seitens des Vermieters eigenhändig zu reparieren oder zum Zwecke einer Reparatur in eine fremde Werkstatt zu geben.

  7. Mit der Unterschrift auf dem Check-in-Ticket bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen und einen einwandfreien Zustand des Mietobjekts.

  8. Falls das gemietete Fahrrad ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird.

  9. Wir empfehlen beim Radfahren das Tragen einen Helms, der bei uns geliehen werden kann.

  10. Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Verleihbedingungen bestätigt der Mieter ausdrücklich, die oben genannten Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten durch Vermieter im Ramen der besagten Information.

  11. Der Vertrag erlangt nach Unterzeichnung seine Gültigkeit. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar.